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27.09.2016

GRÜNE wollen Beratung für Vereine

Stadtblattartikel von Frank Wetzel vom 26.09.2016

Ehrenamtliche Vereine leisten eine für unsere Stadtgesellschaft unverzichtbare und wertvolle Arbeit. Dank der aktiven Stadtteilvereine gelingt in Heidelberg ein vielfältiges Vereinsleben, sie schaffen niedrigschwellige, integrierende Angebote für fast alle Bevölkerungsgruppen. Das geht bestenfalls von den Kindern bis zu den Senioren, von Sport über Kunst bis zu Naturschutz und purer Geselligkeit bis hin zu Brauchtumspflege.

Die Einnahmen bestehen aus den von den Mitgliedern zu entrichtenden Jahresbeiträgen, Spenden und erwirtschafteten Überschüssen bei Vereinsaktivitäten. Zum Beispiel ein Gesangsverein veranstaltet ein Konzert mit Verkauf von Speisen und Getränken. Für viele Vereine ist das Ausrichten von gesellschaftlichen Veranstaltungen bei Stadtteilfesten etc. notwendig, um die jährlichen Ausgaben begleichen zu können.

Diese Einnahmequelle wird den Vereinen durch gesetzliche Regelungen erschwert, nämlich durch Gema-Gebühren, Einhaltung von Hygienevorschriften und eine neue Gesetzgebung zur Durchführung der Außenprüfung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung. Für die Bezahlung der Helfer*innen ist ein angemeldetes Beschäftigungsverhältnis nötig! Diese Vorgaben sind begründet, das ehrenamtliche Engagement wird allerdings stark belastet.

Damit sich die Vereine überwiegend auf die Aufgaben gemäß ihrer jeweiligen Vereinssatzung widmen können, ist es wichtig, dass die Stadt sie zumindest in der Verwaltung der Vereinsarbeit entlastet. Wir bitten daher die Stadtverwaltung, mit den großen Sozialverbänden ein Modell zu entwickeln, wie künftig für alle ehrenamtlich geführten Vereine die Beratung und Abwicklung aller steuer- und zuwendungsrechtlichen Verwaltungspflichten übernommen werden können.

Dazu bietet sich die Schaffung einer Stelle an, die darüber hinaus allgemein als sogenannter "Vereinskümmerer" fungiert. Die Vereine können diese Stelle für eine geringe Gebühr nutzen und die Stadt würde die restlichen Kosten im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung per Zuwendung decken. Hierfür sind im nächsten Haushalt 2017/18 vorsorglich entsprechende Mittel einzustellen.

Bei der Vorstellung der neuen Kulturleitlinien gab es bei den Gesangsvereinen Irritationen, da sie sich nicht wiederfanden. Ein Defizitausgleich nach einem Konzert ist nicht zielführend für einen Verein, der dieses Konzert eben durchführt, um Einnahmen zu generieren. Auch hier möchten wir, dass die Stadt auf die jeweiligen Vereine zugeht und ihnen hilft, ihre so wertvolle Arbeit für uns alle erfolgreich weiter zu führen.


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