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09.05.2016

Gehwegparken – bald vorbei?!

Stadtblattartikel von Christoph Rothfuß vom 11.05.2016

Im nächsten Verkehrsausschuss legt die Verwaltung eine Vorlage vor, die die „Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung in Bezug auf Parken und Halten auf Gehwegen“ zum Inhalt hat. Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass hier endlich geltendes Recht zum Schutz und zur Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen angewandt werden soll. Was anscheinend nicht allen bekannt ist: Das Parken auf dem Gehweg ist generell verboten (§12(4+4a) StVO) und wird mit mindestens 20 Euro Bußgeld geahndet, es sei denn, es ist durch ein entsprechendes Verkehrsschild ermöglicht. Soviel zur Theorie, die in Heidelberg bislang selten zum Tragen kam. Die Rhein-Neckar-Zeitung hatte in der vergangenen Woche mit dem Artikel „Verbietet Heidelberg bald das Gehwegparken“ versucht Legalität zu suggerieren.

Eine Gehwegmindestbreite von 1,60m – besser noch 2,50m – ist notwendig, damit sichere Fußwege, insbesondere für Kinder, Ältere, Personen mit Kinderwägen oder Rollstühlen, gewährleistet sind, auch Kinder bis 8 Jahren müssen (bis 10 Jahre dürfen) mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. In einer jüngst veröffentlichten Studie zum Fußverkehr aller bundesdeutschen Städte über 100.000 Einwohner liegt Heidelberg auf dem 76. und damit letzten Platz (www.zukunft-mobilitaet.net/thema/perpedesindex-2016/). Also liegt bei diesem Thema noch viel Arbeit vor uns.

Der Verwaltungsvorlage nach soll auch geprüft werden, in welchen Straßen zukünftig nur noch auf einer Seite, anstatt wie bisher auf beiden Seiten, geparkt werden darf. An dieser Stelle sollte darauf hingewiesen werden, dass ein Anspruch auf Parken im öffentlichen Raum nicht besteht. Die Ladenburger Straße könnte hier beispielsweise in Frage kommen, die zudem eine Hauptachse des Radverkehrs darstellt. Vor der Umsetzung werden alle Maßnahmen in den jeweiligen Bezirksbeiräten beraten.

Wie gesagt, das Umdenken der Verwaltung hin zu mehr Sicherheit ist zu begrüßen, sollte aber nicht beim Gehwegparken enden. Gleichzeitig muss auch das Parken im absoluten Halteverbot konsequenter unterbunden werden, wenigstens da, wo andere Verkehrsteilnehmer*innen beeinträchtigt (z.B. in der Plöck mit täglich tausenden Radfahrer*innen) oder gefährdet (z.B. spielende Kinder am Marktplatz in Neuenheim) sind. Wir werden diesen Aspekt mitbeantragen.


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