Home | Kontakt | Mitglied werden | Satzung | Spenden | Newsletter | Suche
Logo Bündnis '90/Grüne Heidelberg
Home » 

18.07.2016

#windkraftwissen: "Sorge vor Windrad-Ruinen ist unbegründet"

Experteninterview mit Micha Jost, Vorstandsmitglied der Energiegenossenschaft Starkenburg.

1. Behauptung: Der Bau einer Anlage verlangt nicht nur eine massive Rodung des Waldes am Standort selbst, sondern auch bei der Zuwegung.

Was im Zusammenhang mit der Zuwegung gefällt bzw. zurückgeschnitten werden muss, hängt immer von den Rahmenbedingungen ab. Wie sehen die vorhandenen Wirtschaftswege aus? Brauche ich eventuell zusätzliche Wege? Wie viele und wie enge Kurven sind zu meistern? Die Schleppradien der Kurven sind in der Regel die kritischen Bereiche. Dazu kommt noch die Frage welche Technik beim Transport verwendet wird. Spezielle selbstfahrende Flügeltransporter können die Rotorblätter mittlerweile angewinkelt transportieren. Damit kommt man mit schmaleren Wegen aus.

Zudem gründen die Fundamente von Windkrafträdern nur bis in etwa 3,50 Meter Tiefe und nicht bis 35 Metern, wie immer wieder von den Windkraftkritikern behauptet wird. Auch werden die Flächen nicht voll versiegelt. Nur das Fundament mit einem Durchmesser von ca.  30 bis 35 Metern besteht aus Beton. Den Rest bildet eine durchlässige Schotterfläche, die sich auch wieder selbst begrünen kann. Eines darf man dabei nicht vergessen, jeder zusätzlich gerodete bzw. zurückgeschnittene Baum ist auch ausgleichspflichtig - d.h. die naturschutzfachliche Kompensation kostet den Investor richtig Geld. Daher gibt es ein Interesse eines möglichst "schonenden" Eingriffs.

2. Behauptung: Windenergieanlagen werden immer höher gebaut, selbst wenn wir jetzt bei 200m Höhe mit Rotorblatt sind, kann da noch ein deutlicher Zuwachs nach oben kommen.

Die zulässige maximale Höhe von Windenergieanlagen hat etwas mit dem bestehenden Planungsrahmen zu tun. Die Genehmigungsbehörde legt die maximale Höhe im Bescheid fest - auf Grundlage der verbindlichen regionalen Raumplanung. Die Begrenzung auf eine Gesamthöhe von 200 m ist derzeit in unserer Region verbreitet. Aus Gründen der Effizienzsteigerung geht die technische Entwicklung sicherlich in Richtung höherer Anlagen.

3. Behauptung: Wenn die Anlage nicht mehr rentabel ist, haben wir hier die Ruine stehen.

Wenn der Betreiber eines Windparks - warum auch immer - in die Insolvenz rutscht. Dann wird so ein Windpark in der Regel weiterverkauft. Ich kenne keinen Standort, an dem Windräder nur "rumstehen". Die Sorge vor Windradruinen ist auch insofern unbegründet, da die Mittel für den Rückbau der Anlagen vom Investor bereits bei der Genehmigung nachgewiesen werden müssen. Dies geschieht in der Regel über Bankbürgschaften. So wird sichergestellt, dass die Kosten für einen Rückbau - wann immer erforderlich - verfügbar sind.

Mehr Infos über die Energiegenossenschaft Starkenburg finden Sie unter: www.energiestark.de

Wir veröffentlichen in den nächsten Tagen weitere Beiträge von Experten zum Thema Windenergie auf unserer Webseite. Ziel ist eine Versachlichung der Debatte mit Information und Expertenwissen, um eine vernünftige und zielorientierte Auseinandersetzung mit dem Thema Windenergie in Heidelberg zu erreichen. Am Donnerstag, 21. Juli, entscheidet der Heidelberger Gemeinderat darüber, in welchen Konzentrationszonen künftig Windräder gebaut werden könnten. Hier geht es zur Beschlussvorlage (TOP 6). Die GRÜNE Gemeinderatsfraktion hat zudem beantragt, dass FFH-Gebiet aus der Konzentrationszone bei Drei Eichen herauszunehmen.


News-Archiv:  2024 |  2023 |  2022 |  2021 |  2020 |  2019 |  2018 |  2017 |  2016 |  2015 |  2014 |  2013 |  2012 |  2011 |  2010 |  2009 |  2008 |  2007 |  2006 |  2005 |  2004