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19.01.2016

Briefwahl zur Landtagswahl 2016

Ab ca. 01.02.2016 - Briefwählen möglich

Sie möchten den Landtag wählen? Sind aber am Sonntag, 13.03.2016, nicht in Heidelberg? 

Wahlberechtigte, die wegen Verhinderung oder aus sonstigen Gründen nicht an der Urnenwahl am 13. März 2016 im Wahllokal teilnehmen können, haben die Möglichkeit ihre Stimme auch per Briefwahl abzugeben.

Briefwahlanträge können schon jetzt formlos schriftlich per Post oder persönlich in den Bürgerämtern gestellt werden.

Auch eine Beantragung per Fax unter 06221 58-49150 oder per Mail unter Wahldienststelle@Heidelberg.de ist bereits derzeit möglich. Eine telefonische Beantragung hingegen ist nicht zulässig.

 Es müssen unbedingt der vollständige Name, die Heidelberger Anschrift, das Geburtsdatum sowie die Anschrift, an welche die Briefwahlunterlagen verschickt werden sollen, angegeben werden. Die Briefwahlunterlagen werden entsprechend dieser Angabe auch weltweit verschickt.

 Bitte beachten: Der Versand bzw. die Ausgabe von Briefwahlunterlagen in allen Bürgerämtern der Stadt Heidelberg kann erst erfolgen, wenn endgültig feststeht, welche Parteien und Bewerber an der Landtagswahl 2016 teilnehmen und die Stimmzettel gedruckt sind. Dies wird voraussichtlich frühestens ab dem 8. Februar 2016 der Fall sein.

 Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheines bzw. Briefwahlunterlagen können ab dem 8. Februar 2016 online beantragt werden; hierzu werden allerdings die Daten der Wahlbenachrichtigung benötigt.

 


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