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05.02.2016

Windenergie in Heidelberg: GRÜNE Gemeinderatsfraktion begrüßt Ergebnis

Pressemitteilung der Gemeinderatsfraktion vom 05.02.2016

Die GRÜNEN zeigen sich mit dem Ergebnis der Sondersitzung des Bau- und Umweltausschusses und des Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschusses zum Thema Windenergie zufrieden. Von sieben Standorten in der bisherigen Diskussion kommen demnach die zwei Standorte in der Ebene sowie Drei Eichen in die weitere Prüfung. Vier Wald-Flächen wurden als ungeeignet eingestuft und kommen für Windräder daher nicht mehr in Frage.

"Wir freuen uns, dass der Beschluss der GRÜNEN auch von der Stadtverwaltung aufgenommen wurde und eine breite Zustimmung bei den anderen politischen Gruppierungen gefunden hat", so GRÜNEN Stadträtin Dr. Monika Gonser. "Windkraft ist ein unverzichtbares Element im Mix der Erneuerbaren Energien. Heidelberg handelt für den Klimaschutz, öffnet sich der Windenergie als unverzichtbare Komponente im Energiemix und schützt dabei den Wald." Nun müssten die drei verbliebenen möglichen Windkraft-Standorte daraufhin abgeklopft werden, ob sie allen vorgesehenen Kriterien bezüglich Umwelt- und Naturschutz standhalten.

Zu diesen Ergebnissen kamen die Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen bereits im Dezember auf ihrer Mitgliederversammlung. Die GRÜNEN hatten damals einstimmig beschlossen, dass von den im Planungsentwurf des Nachbarschaftsverbands vorgesehenen Konzentrationszonen nur noch die Flächen in der Ebene sowie die Fläche „Drei Eichen“ weiterverfolgt werden sollen. Die Flächen im Wald bei Handschuhsheim, Ziegelhausen und auf dem Auerhahnkopf wurden von den GRÜNEN aus natur- und landschaftsschutzrechtlichen Gründen abgelehnt.

Für eine generelle Ausweitung des Mindestabstands zu Wohnsiedlungen setzen sich die GRÜNEN nicht ein, jedoch für einen Zuschnitt der Fläche beim Grenzhof, der den 1000m-Abstand wahrt. Schließlich fordern die GRÜNEN eine Überprüfung der Planungskriterien des Nachbarschaftsverbandes für Windenergie-Anlagen in der Ebene. So unterstützen die GRÜNEN - nach entsprechender rechtlicher Klärung - beispielsweise die Möglichkeit, dass auch weniger als drei Anlage in einem räumlichen Zusammenhang stehen könnten. Im Hinblick auf die drei im Verfahren verbliebenen Standorte gilt es nach Ansicht der GRÜNEN, die Diskussion konstruktiv fortzuführen und die naturschutzfachlichen Prüfungsergebnisse abzuwarten.


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