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12.12.2016

Windenergie

Stadtblattartikel von Dr. Monika Gonser vom 12.12.2016

 

 

 

 

 

 

 

In Sachen Windenergie ist auf der Nachbarschaftsverbandssitzung vor zwei Wochen ein wesentlicher Schritt gemacht worden. Es zeigte sich, dass auch bei strittigen Themen ein Weg gefunden werden kann, um sach- und faktenorientierte Lösungen zu finden. Ursprünglich standen 17 mögliche Konzentrationsflächen im Gebiet des Nachbarschaftsverbandes zur Auswahl, von denen sich jetzt noch sieben im Entscheidungsprozess befinden. Die anderen wurden – auf der Basis von Stellungnahmen oder Gemeinderatsbeschlüssen - aus dem Prozess genommen. Dies war aus den verschiedensten Gründen der Fall, beispielsweise wegen Flugsicherung oder Wald- und Naturschutz.

Auf den Flächen, die letzten Endes Eingang in den Flächennutzungsplan finden, kann ein potentieller Investor den Bau einer Windenergieanlage beantragen. Für die sieben Flächen, die noch in der Diskussion sind, werden weitere Prüfungen durchgeführt. Beispielsweise ob bei „Drei Eichen“ auf Heidelberger Gemarkung nach einer Verkleinerung der Fläche um das dortige FFH-Gebiet noch immer drei Windräder – die vom Nachbarschaftsverband festgelegte Mindestanzahl – Platz haben. 2018 wird es zu den verbliebenen Flächen nochmals eine nachbarschaftsverbandsweite Bürgerbeteiligung und dann einen letzten Beschluss des Verbandes geben.

War der Prozess bislang ein Erfolg? Unbedingt! Das Thema ist schwierig - auch innerhalb der Parteien und Umwelt- und Naturschutzgruppen. Kompromisse sind bei Herzensthemen wie Wald- und Klimaschutz immer schwer. Wie wenige andere kommunalpolitische Debatten ist das Thema sowohl technisch als auch politisch komplex und die Diskussion dreht sich noch zu häufig darum, welche Fakten überhaupt als Entscheidungsgrundlage von beiden Seiten akzeptiert werden. Das ist sicher auch der Grund, warum die Debatte sehr aufgeheizt geführt und häufig von Ängsten bestimmt wird.

Doch nach intensiver Erörterung zeichnet sich jetzt ab, dass im Nachbarschaftsverband Flächen gefunden werden können, die einem anspruchsvollen Kriterienkatalog, wie einer Mindestentfernung zu Wohngebieten von 300 m über den gesetzlichen Mindestregelungen oder dem Schutz des Waldes vor aufwendiger Zuwegung entsprechen. Wir kämpfen dafür, mit allen Bürger*innen, aber auch mit den zuständigen Verbänden und Ämtern weiterhin im Gespräch zu bleiben. Wir wollen diesen Prozess trotz schwieriger Rahmenbedingungen sachorientiert und respektvoll zu einer fundierten, in Bezug auf den Klimaschutz effizienten und verträglichen Lösung führen.


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