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17.11.2015

Übernachtungssteuer

Stadtblattartikel von Peter Holschuh vom 18.11.2015

Bisher kommt für die tolle Infrastruktur unserer Stadt hauptsächlich die Heidelberger Bevölkerung auf. Ist es nicht richtig, dass sich auch Tourist*innen daran beteiligen? Die grüne Gemeinderatsfraktion meint ja, und eine Mehrheit im Gemeinderat sieht das genauso.

Bei einem Doppelzimmerpreis von 100 € würden Tourist*innen künftig 2,50 € pro Übernachtung bezahlen. Internationale Städte wie Barcelona, Rom, Paris, Berlin, Köln oder Hamburg haben diese Steuer längst eingeführt. Und die Erfahrungen aus diesen Städten zeigen, eine moderate Steuer wird niemanden davon abhalten, eine so tolle und spannende Stadt wie Heidelberg zu besuchen und auch hier zu übernachten. Heidelberg kann dadurch jährlich mit zusätzlichen Einnahmen von mindestens 1,2 Mio. € rechnen - Geld, das dringend benötigt wird.
Inzwischen gibt es auch eine gefestigte Rechtsprechung. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechtmäßigkeit einer solchen Steuer für zulässig erklärt und mit dem Urteil des VGH vom 11.06.2015 wurde die Freiburger Übernachtungssteuersatzung vollumfänglich bestätigt. Ganz aktuell hat auch der Bundesfinanzhof in München am 21.10.2015 verkündet: Eine Übernachtungssteuer ist zulässig. 

Dienstlich veranlasste Reisen (sie fallen nicht unter die Übernachtungssteuer) sind mit einem Aufwand verbunden, vor allem für kleinere Hotels. Und genau hier setzt unser Antrag an. Wir wollen so wenig Bürokratie als möglich. Gleichzeitig wollen wir einen Teil der Einnahmen in den Tourismusstandort Heidelberg reinvestieren. Hier erwarten wir Vorschläge, vor allem von kleinen Hotelbetreibern. Diesbezüglich hat die Grüne Fraktion bereits Kontakt mit Betreibern kleinerer Hotels aufgenommen. Diesen wollen wir in den nächsten Wochen/Monaten weiter intensivieren.

Zu beiden Punkten wird auch die Stadt bis Mitte 2016 entsprechende Gespräche mit den Betroffenen führen und dem Gemeinderat dann im Juli 2016 ein entsprechendes Umsetzungskonzept vorlegen. Eine Übernachtungssteuer könnte dann zum 01.01.2017 eingeführt werden.

 


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