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09.12.2015

Zeit für mehr direkte Demokratie

Stadtblattartikel von Dr. Sandra Detzer vom 09.12.2015

Der Landtag von Baden-Württemberg hat vor wenigen Tagen einstimmig eine Änderung der Landesverfassung beschlossen. Damit wird es endlich auch in Baden-Württemberg mehr direkte Demokratie geben. Das ist Politik des Gehört-Werdens konkret und wir Grüne freuen uns sehr, dass die Verhandlungen erfolgreich waren. Mit der Verfassungsänderung werden Volksbegehren und Volksentscheide erleichtert. Künftig müssen deutlich weniger Bürger*innen zustimmen als bisher. Das senkt die Hürden für die direkte Demokratie und wird hoffentlich dazu beitragen, dass die Instrumente häufiger genutzt werden. Ein Volksantrag als weiteres Instrument direkter Demokratie kommt hinzu.

Was verändert sich genau? Bei einfachen Vorlagen wie Gesetzen wird beim Volksentscheid das Zustimmungsquorum von 33 Prozent auf 20 Prozent gesenkt. Für ein Volksbegehren müssen künftig nur noch 10 Prozent der Bürger*innen unterschreiben (bisher 16,7 Prozent). Außerdem führt das Land die Volksinitiative ein. 0,5 Prozent der Bürger*innen – das sind ca. 38.000 Personen –  können den Landtag dazu bringen, sich mit einem Thema zu befassen.

Mit der Verfassungsänderung ist endlich der Weg frei für mehr direkte Demokratie in Baden-Württemberg. Darauf haben wir Grüne lange hingearbeitet. Denn wir glauben, dass die direkte Demokratie eine gute Ergänzung sein kann zur repräsentativen Demokratie, die auf der Wahl von Volksvertreter*innen fußt. Niedrigere Quoren für Volksentscheide und die Einführung der Volksinitiative halten wir für einen großen und dringend notwendigen Schritt für ein bürgernahes Baden-Württemberg. Das Land war viel zu lange Schlusslicht im Bundesländervergleich aufgrund zu hoher Hürden. Dadurch war Mitbestimmung durch die Bürger*innen in der Praxis kaum machbar. Wir Grüne wollen, dass die Menschen mitentscheiden. Das heißt im Umkehrschluss natürlich auch, dass Bürger*innen mehr Verantwortung zukommt, bei ihren Entscheidungen die Konsequenzen für alle in der Gesellschaft zu berücksichtigen. Wir sind aber sicher, dass gerade die Heidelberger Bürgergesellschaft die oft harte Diskussion um Zielkonflikte sachgerecht und ausgewogen führen kann. 

Durch die Verfassungsänderung werden auch weitere Staatsziele in die Verfassung aufgenommen: wie zum Beispiel Kinder- und Jugendrechte und die Förderung des Ehrenamts. Auch diese Ergänzung ist ein wichtiger Schritt, um die Verfassung des Landes zu modernisieren.


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