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16.06.2014

Wir haben den Oberbürgermeister dazu veranlasst, die Gemeindeordnung einzuhalten

Gemeinsame Presseinformation der Bunten Linken und Bündnis90/Die Grünen

Es bestand sehr wohl Anlass, rechtlich gegen den Oberbürgermeister in der Sache um einen Tagesordnungspunkt „Blaue Heimat“ vorzugehen („Klage gegen OB ist erledigt – Räte müssen Lehrgeld zahlen“, RNZ vom 12.6.2014).

"Der Oberbürgermeister spricht von "Lehrgeld", das wir bezahlt hätten. Dazu bleibt nur zu sagen, dass wir dieses  "Lehrgeld" gerne bezahlt haben. Wir sind davon überzeugt, dass der OB sich in Zukunft genauer überlegen wird, welche Informationen er nicht gibt und ob Offenheit nicht doch der bessere Weg ist." kommentiert Christoph Rothfuß, stellvertretener Fraktionsvorsitzender der Grünen.

Zur Erinnerung: Mitglieder des Bezirksbeirates Handschuhsheim hatten mit der nötigen Zahl von Unterschriften einen Tagesordnungspunkt zur „Blauen Heimat“ eingebracht. Der Oberbürgemeister hat es abgelehnt, diesen Tagesordnungspunkt auf die Sitzung des Bezirksbeirates zu setzen. Der Bezirksbeirat sei nicht zuständig. Daraufhin haben die Grünen und die Bunte Linke denselben Antrag im Gemeinderat eingebracht. Der Gemeinderat hat - im Gegensatz zum Bezirksbeirat - als Hauptorgan der Gemeinde ein umfassendes Auskunftsrecht, sofern ein Viertel der Gemeinderäte dies beantragt (§ 24 (3) Gemeindeordnung). Zwischenzeitlich hatten Mitglieder des Bezirksbeirates gegen den Oberbürgermeister eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidium eingereicht. Der Oberbürgermeister hat auch im Gemeinderat den Tagesordnungspunkt nicht vollständig zur Beratung zugelassen. Da dies nicht der erste Fall dieser Art war, haben wir beschlossen, hiergegen verwaltungsgerichtlich vorzugehen. Das Regierungspräsidium gab in der Folge den Beschwerdeführern des Bezirksbeirates weitgehend recht und empfahl im Übrigen, die Information dieses Gremiums großzügig zu handhaben. Der Oberbürgermeister übermittelte in der Folge die gewünschte Information in Bezirksbeirat und Gemeinderat. Uns war allerdings vor allem wichtig, generell klarzustellen, wie mit beantragten Tagesordnungspunkten und Fragen aus dem Gemeinderat umzugehen ist. Dies haben wir im vorliegenden Einzelfall erreicht. Eine Feststellungsklage, die den Oberbürgermeister verpflichtet hätte, in ähnlich gelagerten Fällen in Zukunft ebenso zu verfahren, erscheint uns nach Prüfung der Rechtsprechung nicht aussichtsreich.

 


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