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23.01.2014

Heidelberg sollte keine Zeit verlieren, seine Ganztagesschulen auszubauen

Pressemitteilung von Theresia Bauer vom 23.01.2014

Nach 45 Jahren Schulversuch wird die Ganztagsschule nun gesetzlich verankert.  Kommunen und Land haben sich nach langen Verhandlungen über die Einrichtung, Ausgestaltung und Finanzierung von Ganztagesschulen geeinigt. Je nach Angebot kann der Ganztagesbetrieb an Grundschulen, Förderschulen und Gemeinschaftsschulen an drei oder vier Tagen für sieben oder acht Stunden stattfinden. Der Ganztagesbetrieb kann für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich sein oder in Wahlform angeboten werden. Die Ganztagesangebote sind – mit Ausnahme des Mittagessens – für alle Schülerinnen und Schüler kostenfrei.
 
„Dieser Beschluss bietet auch für Heidelberg große Chancen. Die Stadt kann nun das Ganztagesangebot ihrer Grundschulen dem Bedarf entsprechend ausbauen und sollte dabei keine Zeit verlieren.  Die Ganztagesschule ist ein wichtiger Baustein für mehr Bildungsgerechtigkeit. Sie hilft den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln und ermöglicht die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, sagt die Heidelberger Landtagsabgeordnete Theresia Bauer.

Eine Ganztagesschule bietet die Chance für größere Handlungsspielräume bei der Festlegung von formellen und informellen Zeiten und gemeinsamer und individueller Phasen. Die Zeiten der Muße, der Entspannung und der Bewegung können in den Schulalltag verteilt aufgenommen werden.

„Keine Landesregierung vorher war bereit, die finanziellen Mittel bereit zu stellen, um den Grundschulen einen Ausbau zu ermöglichen. Nun ist es endlich geschafft. Mir ist besonders wichtig, dass das Konzept auch den kleineren Grundschulen ermöglicht, Ganztagesschule zu werden. Ab einer Mindestgröße von 25 Schülerinnen und Schülern kann eine Ganztagesschule eingerichtet werden und die Gruppenbildung kann dabei klassen- und jahrgangsübergreifend erfolgen“, so die Heidelberger Fraktionsvorsitzende der Grünen, Beate Deckwart-Boller.

Das Land und die Kommunen konnten sich auch bei der Frage der Finanzierung der Mittagspause einigen. Das Land übernimmt die Kosten für die Aufsicht während der Mittagspause, im Gegenzug übernehmen die Schulträger die Bereitstellung und Ausgabe des Mittagessens im Speiseraum sowie die Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler in dieser Zeit.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil für das Ganztageskonzept ist die Einbeziehung außerschulischer Partner. Die Schulleitung kann bis zur Hälfte der Zuweisungen als Mittel für Angebote externer Partner einsetzen. „Das bietet für die Schulen die Möglichkeit gemeinsam mit Verbänden, Vereinen oder mit anderen Partnern aus dem städtischen Umfeld zusammenzuarbeiten. Die Schulen können dabei eigene Schwerpunkte setzen und musische, kulturelle, sportliche, naturwissenschaftliche oder sprachliche Profile bilden“, so Theresia Bauer abschließend. Schon jetzt können sich die Schulträger auf Basis eines pädagogischen Konzepts bewerben. Das Gesetz wird voraussichtlich ab dem Schuljahr 2014/15 in Kraft treten. Für die bereits bestehenden Betreuungsprogramme wird es einen Bestandsschutz geben.


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