Home | Kontakt | Mitglied werden | Satzung | Spenden | Newsletter | Suche
Logo Bündnis '90/Grüne Heidelberg
Home » 

07.02.2014

Plakatierordnung beschlossen

Pressemitteilung der Gemeinderatsfraktion B'90/Die Grünen Heidelberg

Mit Änderungsvorschlägen der Fraktionsgemeinschaft GRÜNE/ generation.hd wurde die neue Plakatierordnung heute im Gemeinderat beschlossen. Die Fraktionsgemeinschaft Grüne/generation.hd begrüßt die Änderung der Plakatierordnung im Grundsatz, war aber mit einigen Details nicht einverstanden.

Der Gemeinderat hat heute bereits zum zweiten Mal, gegen den Willen der Stadtverwaltung und der Stadtspitze, entschieden, auch weiterhin an ausgewählten Standorten Dreiecksständer zulassen zu wollen.

„Der Mehrheitswille des Gemeinderats kann nun nicht mehr länger ignoriert werden. In Kooperation mit den Kulturschaffenden sollen nicht sichtbare Stellen an den Geländern durch Dreiecksständer ersetzt werden. Das ist ein Kompromiss, mit dem hoffentlich alle leben können“, sagt die grüne Stadträtin Kathrin Rabus.

Die Plakate im öffentlichen Raum sind keine optische Belästigung, sondern werben für die Veranstaltungen der Heidelberger Kulturhäuser.

„Der eine mag das als Verschandelung des Stadtbilds sehen, wir begreifen die Plakate im öffentlichen Raum als Bereicherung und Information der Bürgerinnen und Bürger. Ein schönes Stadtbild kann vieles bedeuten, auch eine bunte Plakatlandschaft. Letztendlich sind Plakate Kunst im öffentlichen Raum. Über Geschmacksfragen zu diskutieren ist immer schwierig aber auch hier muss am Ende der Mehrheitswille umgesetzt werden.“, so Rabus weiter.

Das vorgeschlagene Trägersystem für die Veranstaltungswerbung wird nun in einer Testphase mit und ohne Folien ausprobiert, um die Wartungsintensität und die Folgekosten für die Stadt vor der flächendeckenden Installation eines Systems erfassen zu können.


News-Archiv:  2024 |  2023 |  2022 |  2021 |  2020 |  2019 |  2018 |  2017 |  2016 |  2015 |  2014 |  2013 |  2012 |  2011 |  2010 |  2009 |  2008 |  2007 |  2006 |  2005 |  2004