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05.11.2012

Der Bund und die Konversion

Stadtblattartikel von Barbara Greven-Aschoff vom 07.11.2012

Ein überaus wichtiges Thema bei der Entwicklung der US-Flächen ist, ob und wie sich die Stadt Heidelberg mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) über einen Ankauf von allen oder einigen Flächen wird einigen können. Die BIMA wird nach dem Abzug der Amerikaner Eigentümerin von Mark-Twain und Hauptquartier, Hospital, Patrick Henry Village, dem Flugplatz beim Pfaffengrund und von den Patton Barracks. Nach der derzeitigen Rechtslage haben die Kommunen das Erstzugriffsrecht bei Konversionsflächen und zwar nicht nur bei rein militärisch, sondern auch bei den für Wohnzwecke genutzten Flächen.  Erstzugriff heißt aber nicht, dass die Kommunen auch in der Lage sind, die gewünschten Flächen zu erwerben, denn gerade in Städten wie Heidelberg, wo auf dem Grundstücks- und Immobilienmarkt - je nach Lage und beabsichtigter Nutzung der Flächen - hohe Preise zu erzielen sind, könnte ein Kauf sehr teuer werden. Insbesondere wenn die Kommune ihre Planungshoheit ausüben soll und durch neue Nutzungen zu einer Wertsteigerung der Gebiete beiträgt, die sie dann selber bei einem Kauf realisieren müsste. Die BIMA dagegen ist nur an die gesetzliche Vorgabe gebunden, die Flächen nach Marktpreisen zu verwerten. Diesen unterschiedlichen Interessenlagen wurde im BIMA Gesetz von 2005 nicht ausreichend Rechnung getragen. Daher ist es notwendig, das Gesetz dahingehend zu ändern, dass eine sogenannte Verbilligungsregelung für die betroffenen Kommunen eingeführt wird, nach der die Flächen unterhalb des durch Planungen zu erwartenden Marktpreises erworben werden können. Eine entsprechende Resolution, die bereits in ähnlicher Form im Juni vom Gemeinderat der Stadt Bamberg verabschiedet worden war, ist von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 25.10. in den Gemeinderat eingebracht worden. Erfreulicherweise wurde die Resolution einstimmig angenommen.  Wir hoffen, dass insbesondere die Bundestagsabgeordneten von CDU und FDP der Bundesratsinitiative zustimmen werden, die von den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg zu diesem Thema eingebracht worden ist.


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