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05.05.2010

Nur die Bürger entscheiden

Stadtblattartikel von Christian Weiss vom 5. Mai 2010

Zum Kongresszentrum werden wir nun den zweiten Bürgerentscheid durchführen. Denn die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, was in ihrer Stadt geschehen soll. Nur in Ausnahmefällen entscheiden sie dies durch einen Bürgerentscheid, im Normalfall dadurch, dass sie Bürgerinnen und Bürger stellvertretend für sich in den Gemeinderat wählen.

Diese Vertreter entscheiden dann 5 Jahre „zum Wohl der Stadt nach ihrem Wissen und Gewissen“. Dies bedeutet, dass sich ein Gemeinderat nicht an Stimmungen und Chancen bei anstehenden Wahlen orientieren sollte, sondern daran, welche Sachentscheidung er oder sie für die Stadt am Besten hält. Dies hat unsere Fraktionsgemeinschaft im Falle des Konferenzzentrums getan und dazu stehen wir.

Es beinhaltet aber auch, dass der Gemeinderat entscheiden muss und sich nicht hinter einem vermuteten Bürgerwillen verstecken darf!

Wenn BürgerInnen mit Entscheidungen nicht einverstanden sind, können sie ein Bürgerbegehren durchführen und damit einen Bürgerentscheid erzwingen. Für diese Möglichkeit der direkten Einflussnahme haben wir lange gekämpft. Wir gratulieren daher dem Begehren zum Erfolg – auch wenn wir in der Sache anderer Meinung sind. Die Bürger haben uns gewählt, damit wir vernünftige Entscheidungen treffen – aber sie dürfen diese im Einzelfall durch einen Bürgerentscheid verändern. Das ist Bestandteil der Demokratie und das greift uns nicht an. Denn wir können unsere Entscheidung gut begründen.

Zur demokratischen Kultur gehört aber auch, dass ein Bürgerentscheid nur gültig ist, wenn 25% der Wahlberechtigten gegen ein Kongresszentrum stimmen – unabhängig von der Anzahl der Ja-Stimmen. Denn damit wird sichergestellt, dass die 75% oder mehr, die sich nicht gegen ein Vorhaben aussprechen, auch in ihrem Willen respektiert werden. In ihrem Willen, bei einer Gemeinderats­wahl die Entscheidung um ein Kongresszentrum an die Gemeinderäte delegiert zu haben.


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