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09.06.2010

Es grünt so grün

Stadtblattartikel von Frank Wetzel vom 09.06.2010

Der lang ersehnte Frühling ist nun endlich da. Unsere Stadt wird grün. Für viele Freizeitgärtner nicht nur Freude - sondern auch Arbeit und Ärgernis. Das Springkraut schleudert seine Samen in das Irisbeet, der Giersch überwächst den Kopfsalat, die Brombeeren wuchern in der Clematis, der Maschendrahtzaun wird von der gemeinen Ackerwinde begrünt und die Hofeinfahrt von Gras. Herbizide, Pflanzenschutzmittel gegen Unkräuter, dürfen im Freiland nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden. Für andere Flächen, z. B. Straßen, Feldraine, Wegränder, Betriebsflächen, Garagenzufahrten und Stellplätze ist eine behördliche Ausnahmegenehmigung erforderlich. Herbizide mit Glyphosat dürfen nicht verwendet werden auf mit Splitt, Kies und ähnlichen Materialien befestigten versiegelten Flächen von denen Gefahr einer Abschwemmung in Gewässer oder in die Kanalisation besteht. Ansonsten ist die Ausbringung dieser Mittel sehr genau vorgeschrieben: Die Dosierung von 0,5 ml/m² in 50 ml Wasser/m² bei einer Wartezeit von 42 Tagen im Haus- und Kleingarten. Zitat von Gerhard Weiser: „Unkrautbekämpfungsmittel sind im Garten generell, und dies gilt auch für Düngemittel mit Rasenherbiziden, nicht mehr erlaubt.“ Mai 1992! Leider wurde dieses Gesetz 2004 abgeschafft. Verzichten Sie bitte auf den Einsatz von Herbiziden in Ihrem Garten. Etwas mehr Gartenarbeit und jede/r kann den Garten besser genießen – ohne Herbizide und zum Andenken an Minister Gerhard Weiser!


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