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04.06.2008

Vorschlagsrecht ade?

Der Gemeinderat hat am 29. Mai mehrheitlich entschieden, Herrn Stadel, Baubürgermeister in Schwäbisch Hall, dem von der CDU vorgeschlagenen Bewerber, Herrn Peveling,  Kreisvorsitzender der CDU Heidelberg und Verwaltungsjurist, vorzuziehen.

Damit scheint das in der Gemeindeordnung verankerte Vorschlagsrecht der Parteien obsolet zu werden. Es soll bei den Bürgermeisterposten die Stärkeverhältnisse der Parteien im Gemeinderat wiederspiegeln. Von dieser Repräsentativität her ist es m.E. ein hohes Gut, das zu achten ist. Allerdings ist diese Vorschrift eine Soll- und keine Muss-Vorschrift. Sie ist aber nur ausnahmsweise hinter anderen Prioritäten zurückzustellen.

Ein solcher Fall war jetzt eingetreten, als viele Gemeinderäte glaubten, im Sinne des Interesses der Stadt zu handeln, als sie einen Mann vom Fach zum Baubürgermeister wählten. Der CDU-Kandidat hatte sicher Recht mit seiner Aussage, auch ein Nicht-Fachmann könne das Amt eines Baubürgermeisters ausüben. Es ist ein politisches Amt. Ein Fachfremder benötigt zweifellos eine sehr viel längere Einarbeitungszeit, um die Komplexität vieler Sachentscheidungen im Baubereich beurteilen und vermitteln zu können.

Daher hat eine Mehrheit entschieden, dass angesichts der großen Projekte, die auf der Agenda stehen, jemand Bürgermeister werden soll, der sich viel schneller wird orientieren können als jemand, der (noch) wenig von der Materie versteht. Die erfolgreiche Ausübung des Vorschlagsrechtes hängt also nicht nur davon ab, ob die nicht vorschlagsberechtigten Parteien dem vorgeschlagenen Bewerber folgen, sondern ob die vorschlagende Partei ausreichend prüft, ob und wie der Bewerber zu seiner Aufgabe passt. Umgekehrt gilt natürlich auch, dass nicht jeder Fachmann/frau auch per se ein geeigneter Kandidat ist. Die Entscheidungen sind also sehr kompliziert. M. E. wird das Vorschlagsrecht durch einen Einzelfall nicht aus den Angeln gehoben.


Herrn Bernd Stadel möchten wir ganz herzlich zu seiner Wahl zum Bau- Bürgermeister gratulieren. Sein beruflicher Werdegang prädestiniert ihn für die Funktion eines Baubürgermeisters.  Wir wünschen ihm viel Erfolg und politisches Gespür.


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