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23.04.2008

Behördenzentrum in der Kurfürstenanlage

Es ist außerordentlich ärgerlich, dass die Landesregierung bei ihrer Ausschreibung für den Wettbewerb Kurfürstenanlage die Stadt nicht einbezogen hat und bei der Auswahl des Wettbewerbssiegers von den Vorgaben des städtebaulichen Wettbewerbs, den die Stadt Heidelberg veranstaltete, abgewichen ist.

Statt fünf soll das Behördenzentrum sechs Geschosse erhalten. Dies verträgt sich nicht gut mit der städtebaulichen Vorgabe einer schmäleren Bahnhofstrasse. Der im Gemeinderat verabschiedete städtebauliche Entwurf sah eine Bauweise mit 5 Geschossen vor. Dies hätte der bestehenden Höhenentwicklung entsprochen und wäre mit einer veränderten Straßenbreite konform gegangen.

Das Dilemma vor dem der Gemeinderat jetzt steht ist folgendes: das Land will nicht auf das 6. Geschoss verzichten. Das Raumprogramm für die Justizbehörden ist so gerechnet, dass alle Ämter in einem Gebäude unterkommen sollen. Die Verteilung auf mehrere Gebäude wird abgelehnt, da das hohe Folgekosten habe. Denn das Land betreibt mit Züblin ein öffentlich-privates Partnerschaftsprojekt. So würden bei der Nutzung weiterer Gebäude zusätzliche Mietzahlungen fällig.

Scheiterte das Projekt würden die Justizbehörden für eine gewisse Zeit jedenfalls in den gesundheitsgefährdenden, mit Asbest belasteten Gebäuden bis zu einer möglichen Generalsanierung noch verbleiben müssen. Wir haben deshalb im letzten Bauausschuss beantragt, dass eine Verschiebung des Behördenzentrums nach Norden – Richtung Kurfürstenanlage – geprüft werden soll sowie eine deutliche Zurücksetzung des 6. Geschosses.

Eine Verschiebung nach Norden könnte – bei Beibehaltung des strittigen Geschosses- ein möglicher Kompromiss sein. Dabei sind die Auswirkungen auf die städtebauliche Situation in der Kurfürstenanlage Baumstandorte, Notwendigkeit von Leitungsverlegungen u.a.m. zu berücksichtigen. Auf die Antworten zu diesem Prüfauftrag können wir gespannt sein. Auf jeden Fall ist die Bebauung Kurfürstenanlage ein Exempel für einen schlechten Stil in der Zusammenarbeit – oder besser Nichtzusammenarbeit zwischen Stadt und Land.


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