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20.06.2007

Wahlrecht und kommunale Integration

Die Bundesregierung hat in ihren Koalitionsvereinbarungen festgelegt, dass die Erweiterung des Kommunalwahlrechts auf die Einwohner der Bundesrepublik, die nicht EU-Bürger sind, überprüft werden soll. Vor kurzem haben auch die Oberbürgermeisterin der Stadt Frankfurt a.M. Frau Roth und Abgeordnete der Union diese Erweiterung gefordert.

Eine der wichtigsten Komponenten von gelungener Integration ist die politische Integration. Die Migranten, die sich dauerhaft in einem EU-Mitgliedsstaat niedergelassen haben, sind praktisch und sozial „EU-Inländer“ und dürfen nicht als Drittstaater diskriminiert werden. Der Nährboden sozialer und gesellschaftlicher Probleme, in  diesem Fall nämlich Diskriminierung, muss auch bei der Ausübung der politischen Rechte früh erkannt und entzogen werden. Deswegen ist eine Grundgesetzänderung, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Beteiligung an den Kommunalwahlen prinzipiell allen Einwohnern einer Kommune ermöglicht, unverzüglich vorzunehmen.

Den ausländischen Steuerzahlern sollte auch die Möglichkeit in ihrem Wohnland offenstehen, in einem bestimmten Umfang mitzubestimmen, wie diese öffentlichen Gelder politisch genutzt werden sollen.

Wenn ein EU-Bürger, der seit sechs Monaten in Baden-Württemberg wohnhaft ist, bei den Kommunalwahlen wählen darf und ein Drittstaater, der seit vierzig Jahren in Baden-Württemberg wohnhaft ist, nicht wählen darf, entspricht das nicht dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden und  dem neuen integrationspolitischen überparteiischen Konsens.

Um eine beschleunigte politische Integration aller Migranten zu erreichen, muss ein allgemeines Kommunalwahlrecht auch für Nicht-EU-Bürger durch eine Verfassungsänderung ermöglicht werden. In diesem Sinne ist es dringend erforderlich, dass sich die Stadt Heidelberg die in ihrem Wirkungsbereich bestehenden Mittel, insbesondere im Städtetag, nutzt, um sich für eine Erweiterung des Kommunalwahlrechtes auf Nicht-EU-Bürger einzusetzen.


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