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18.05.2005

Europas Verfasstheit

Der Verfassungstag am 24. Mai gewinnt in diesem Jahr eine besondere Bedeutung: Der Bundestag hat am 12. Mai der Europäischen Verfassung (EV) zugestimmt und die Zustimmung des Bundesrates am 27. Mai gilt als sicher.
Was wissen wir über die künftige EV? „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit (Art. 1 des Grundgesetzes)“. Leider sind die politischen Parteien ihrem verfassungsmässigen Auftrag in diesem Punkt nicht gerecht geworden.
Die EV ist ein guter Komprommiss der 25 EU-Staaten. Sie ist sicherlich nicht die ideale Endstation für die nächsten hundert Jahre, jedoch eine gute Grundlage auf etwas Besseres hinzuarbeiten. EineVerfassung ist keine gewöhnliche juristische Konstruktion, sondern vielmehr ein Manifest des Wertefundaments für politisches Handeln. Die EV ist sozusagen das Navigationssystem der europäischen Politik.
„Die Werte, auf denen die Union sich gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte; diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und Nichtdiskriminierung auszeichnet. (Art. 2 EV)“.
Die Integration der Grundrechtecharta in die Verfassung ist gelungen. Die nationalen Parlamente erhalten durch frühzeitige Informationsrechte und ein Beschwerdeverfahren bessere Kontrollmöglichkeiten. Der Posten des europäischen Außenministers wird die Handlungsfähigkeit der EU im weltpolitischen Geschehen steigern.
Die legislativen Entscheidungen des Rates erfolgen endlich öffentlich. Durch die EV wird das Mitentscheidungsrecht des Europäischen Parlaments als Regel festgeschrieben. Die EV schreibt mit einem selbständigen Artikel (Art. 46 EV) den "transparenten und regelmäßigen Dialog" mit Verbänden und der Zivilgesellschaft vor, welcher die Weichen für eine partizipative Demokratie stellt.
Diese Verfassung verdient unsere Unterstützung für ein besseres, solidarisches Europa.


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