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20.10.2004

Hartz IV und die Kommune

Die Einschnitte, die für Langzeitarbeitslose und erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger durch Hartz IV (= Sozialgesetzbuch II) kommen werden, sind schon viel diskutiert worden. Was bedeutet Hartz IV aber für die Kommunen? Neu ist, dass erstmals kommunale Stellen und Teile einer Bundesbehörde (örtliche Arbeitsagentur) zu einer sog. Arbeitsgemeinschaft fusionieren können, um die Probleme von Betroffenen effektiver anzugehen. An dieser Schnittstelle setzt auch unsere Mitverantwortung an. Die Verwaltung hat versäumt, den Gemeinderat bei der Entscheidung, ob die Stadt mit der Arbeitsagentur eine Arbeitsgemeinschaft bildet oder ob sie z.B. die Langzeitarbeitslosen selbständig betreut, zu beteiligen. Letztere Alternative ist wegen abgelaufener Frist schon nicht mehr möglich. Das hat die Verwaltung allein entschieden. Von der Sache her lässt sich die Arbeitsgemeinschaft (=Arge) aber mittragen. Wir versprechen uns von der Arge, dass die Arbeitsagentur in den Job Centern stärker dezentral und regional agiert. Wir wollen, dass in den neuen Entscheidungsgremien die kommunale Seite eine starke Stellung einnimmt und den Geschäftsführer stellt, weil sie sehr viel Erfahrung mit Sozialhilfeempfängern mitbringt. So ist z.B. kompetent über die Erwerbsfähigkeit zu entscheiden. Durch das sog. Fallmanagement, d.h. ein Vermittler kümmert sich um sehr viel weniger Personen als in den alten Arbeitsämtern, sollen - auf den einzelnen Erwerbsfähigen abgestimmte - Arbeitsmöglichkeiten erschlossen werden. Besonders die Qualität des Fallmanagements ist ein kritischer Punkt, wer qualifiziert sie und wie? Weiter ist uns wichtig, dass die Beschäftigungsgesellschaften mit ihrem knowhow in die Gremien der Arge mit eingebunden werden, da wir auch zukünftig nicht auf einen 2. Arbeitsmarkt werden verzichten können. Ferner soll die Mittelverteilung transparent werden, d.h. wie viel Geld auf die Eingliederung in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse und z.B. auf die sog. 1€-Jobs entfallen. Es liegt im Interesse aller, dass die 1€-Jobs nicht sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse verdrängen. Langzeitarbeitslose sind möglichst auch in sog. Arbeitsgelegenheiten zu qualifizieren.

Wir werden ab 2005 eine gänzlich unerprobte Struktur haben. Es ist daher notwendig, dass der Gemeinderat regelmäßig über die Umsetzung der Maßnahmen informiert wird.


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