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23.12.2004

Vogt gewinnt Prozeß - GAL-Grüne fordern Akteneinsichtsausschuß

Presseerklärung:

Die GAL-Grüne Gemeinderatsfraktion sieht nach den beiden Urteilen des Landgerichts Heidelberg im Verfahren zwischen Dr. Vogt und HSB und HVV wegen dessen Abberufung bzw. Entlassung einen enormen Klärungsbedarf

Zunächst ist festzustellen, dass die von der Aufsichtsratsvorsitzenden Oberbürgermeisterin Beate Weber in den Aufsichtsratssitzungen der HSB und HVV (26.2. und 9.3. 2004) vorgetragenen Gründe für eine Abberufung von Herrn Dr. Vogt einer gerichtlichen Überprüfung nicht standgehalten haben. Sie sind aber nicht nur unvollständig bzw. falsch gewesen, sondern ganz offenbar auch ohne die notwendige sorgfältige sachliche und juristische Prüfung vorgetragen worden.

Dasselbe gilt für den Bericht der Oberbürgermeisterin vor dem städtischen Finanzausschuss am 3. März. Die jeweiligen Gremien hatten offensichtlich unvollständige und möglicherweise falsche Informationen von Seiten der Oberbürgermeisterin vorliegen.

Ohne genaue Kenntnis der Vorgänge und Hintergründe um die Tren­nung von Herrn Dr. Vogt kann der Gemeinderat zwar jetzt nicht fest­stellen, welche Konsequenzen aus den Urteilen zu ziehen sind. Sollte sich aber bestätigen, dass die gegen Herrn Dr. Vogt vorgetragenen Sachverhalte tatsächlich ohne die notwendige Sorgfalt und Prüfung vor­getragen wurden, wird nach Auffassung der GAL-Grünen Fraktion im Gemeinderat zu beraten sein, welche persönlichen und materiellen Kon­sequenzen – etwa in Form von Schadensersatz­forderungen – zu ziehen sind. Auf keinen Fall darf der entstandene Schaden mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger – auch nicht durch HVV oder HSB - bezahlt werden.

Um Entstehungsgeschichte und Verantwortlichkeiten bzgl. der vor Gericht gescheiterten Abberufung und Entlassung von Dr. Vogt zu klä­ren, werden wir einen Akteneinsichtsausschuss über diese Vorgänge bean­tragen. Dieser soll die Hintergründe, die zur Entlassung bzw. Abbe­rufung geführt haben aufklären und Einsicht in die Prozessführung der Stadt gegen Dr. Vogt nehmen.

Außerdem werden wir umgehend einen Antrag über mögliche Konse­quenzen aus den Urteilen in den Gemeinderat einbringen. Nach unserer Auffassung darf nach dem Urteil ein Gang in eine Berufung durch HVV und HSB nur mit Zustimmung des Gemeinderates erfolgen.
Zudem sollte der gesamte Vorgang unverzüglich dem städtischen Rech­nungsprüfungsamt und der Rechtsaufsicht beim Regierungspräsidium zur Prüfung unter allen rechtlichen Gesichtspunkten und zur Stellung­nahme vorgelegt werden.
Entsprechende Anträge wird die GAL-Grüne Fraktion stellen.


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