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Spenden

Wer die Grünen in Heidelberg mit einer Spende unterstützen möchte, kann dies unter folgendem Konto tun:

Kontoinhaber:

Bündnis 90/Die Grünen KV Heidelberg


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BLZ:


DE06 6729 0000 0000 4515 25

GENODE61HD1


45 15 25

672 900 00

BANK:

Heidelberger Volksbank eG

Verwendungszweck:

Spende + Ihre Adresse

(Die Adressangabe ist notwendig für den Versand Ihrer Spendenquittung) 
Spenden und Steuern: rechtliche Informationen
Parteispenden sind Sonderausgaben: Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.
Absetzbarkeit nach § 34 g EStG: Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50 Prozent steuerlich begünstigt.
Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG: Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.
Kapitalgesellschaften: Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.
Spendeneinnahmen werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Im Rechenschaftsbericht werden Spenden nach den Festlegungen des Parteiengesetzes ausgewiesen.

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