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Dies ist nur ein Archiv für Inhalte bis August 2017. Unsere aktuelle Website finden Sie unter https://www.gruene-heidelberg.de
Spenden
Wer die Grünen in Heidelberg mit einer Spende unterstützen möchte, kann dies unter folgendem Konto tun:
Kontoinhaber: | Bündnis 90/Die Grünen KV Heidelberg |
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BANK: | Heidelberger Volksbank eG |
Verwendungszweck: | Spende + Ihre Adresse |
(Die Adressangabe ist notwendig für den Versand Ihrer Spendenquittung)
Spenden und Steuern: rechtliche Informationen
Parteispenden sind Sonderausgaben: Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.
Absetzbarkeit nach § 34 g EStG: Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50 Prozent steuerlich begünstigt.
Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG: Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.
Kapitalgesellschaften: Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.
Spendeneinnahmen werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Im Rechenschaftsbericht werden Spenden nach den Festlegungen des Parteiengesetzes ausgewiesen.